Allgemeines Wahlrecht: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Begriffskl | text = Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. }} __NOTOC__ Prinzipiell kan…“) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 5. Januar 2012, 23:55 Uhr
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
Prinzipiell kann mit diesem Begriff entweder die entsprechende Staatsform oder aber die Sozialpolitik gleichen Namens gemeint sein:
- Allgemeines Wahlrecht als Sozialpolitik in Civilization V
- Allgemeines Wahlrecht als Staatsform in Civilization IV
Ähnliche Artikel:
Civ-Historie
Das Allgemeine Wahlrecht taucht das erste Mal in Civilization IV als Staatsform im Bereich Regierung auf. Sie steht gewissermaßen in der Tradition der Regierungsform Demokratie aus den vorherigen Teilen der Civilization-Reihe (braucht sogar als Tech-Voraussetzung die Demokratie), hat aber nicht diesselbe totalisierende Wirkung, da es nun daneben in anderen Bereichen (Arbeit, Recht, Ökonomie, Religion) andere Staatsformen mit additiven Wirkungen gibt. In Civ4 erhöht das allgemeine Wahlrecht die Produktion in Gemeinden.
In Civilization V werden die Staatsformen durch die Sozialpolitiken abgelöst, bei denen auch wieder das allgemeine Wahlrecht dabei ist. Es ist Teil des Sozialpolitikbaums der Freiheit und hat nun eine gänzlich andere Wirkung: Es erhöht die Kampfstärke von Städten.