Handelsrouten (Civ2): Unterschied zwischen den Versionen

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* Boni/Mali für eingerichtete Handelsrouten durch
 
* Boni/Mali für eingerichtete Handelsrouten durch
  -direkte durchgehende [[Straße_(Civ2)|Straßenverbindung]] 50% des Wertes der Handelsroute bis zu einer Entfernung von 22 Geländefeldern(über die Ecken).
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  -direkte durchgehende [[Straße_(Civ2)|Straßenverbindung]] +50% des Wertes der Handelsroute bis zu einer Entfernung von 22 Geländefeldern(über die Ecken).
 
  -direkte durchgehende [[Eisenbahn_(Civ2)|Eisenbahnverbindung]] 100% des Wertes der Handelsroute bis zu einer Entfernung von 22(über die Ecken) Geländefeldern.
 
  -direkte durchgehende [[Eisenbahn_(Civ2)|Eisenbahnverbindung]] 100% des Wertes der Handelsroute bis zu einer Entfernung von 22(über die Ecken) Geländefeldern.
 
  -[[Flughafen_(Civ2)|Flughafen]] in beiden Städten 50%, sofern kein Straßenbonus.
 
  -[[Flughafen_(Civ2)|Flughafen]] in beiden Städten 50%, sofern kein Straßenbonus.

Version vom 21. Dezember 2006, 14:23 Uhr


Grundlegendes

Handelrouten können abhängig von der Art des Handelsgutes in Form von "normalen" und Nahrungsmittelrouten eingerichtet werden. Handelrouten werden im Ergebnis der Belieferung von Städten mit Handelseinheiten automatisch eingerichtet. Einmal eingerichtete Handelrouten können durch den Spieler nicht mehr aktiv entfernt werden. Jede Stadt kann maximal 3 aktive Handelrouten besitzen. In der Stadtübersicht einer Stadt werden nur die 3 höchstwertigen Handelsrouten berücksichtigt, sofern mehr als 3 Handelsrouten mit anderen Städte eingerichtet wurden. Sofern sich die Werte von Handelsrouten ändern, werden automatisch die dann aktuellen höchsten Routen berücksichtigt.

Einmalerlöse

Bei Einrichtung einer Handelroute wird ein einmaliger Erlös in Gold und Wissenschaftsbechern generiert.

Die Höhe der Einmalerlöse ist abhängig von

  • linear zunehmender Entfernung zwischen liefernder und belieferter Stadt
  • Höhe der um Korruption berichtigten Basishandelsproduktion der zum Zeitpunkt der Lieferung bewirtschafteten Flächen der beteiligten Städte
  • Bonus bei Befriedigung Nachfrage nach der gelieferten Ware in der belieferten Stadt
 Silber, Kleidung, Wein   +50% 
 Seide, Gewürz, Edelsteine, Gold   +100% 
 öl +150% 
 Uran +200% 
 alle anderen Waren kein Bonus
  • Bonus 100% belieferte Stadt gehört anderer Civilisation an.

(daneben existieren noch weitere Modifikatoren auf die der Spieler während eines Spiels nur geringe Einflußmöglichkeiten hat)

Routenerlöse

  • um Korruption berichtigte Basishandelsproduktion der beteiligten Städte
 TR=(T1+T2+4)/8
 
 TR zusätzlich Handelserlöse
 T1 Basishandel Stadt 1
 T2 Basishandel Stadt 2


  • Boni/Mali für eingerichtete Handelsrouten durch
-direkte durchgehende Straßenverbindung +50% des Wertes der Handelsroute bis zu einer Entfernung von 22 Geländefeldern(über die Ecken).
-direkte durchgehende Eisenbahnverbindung 100% des Wertes der Handelsroute bis zu einer Entfernung von 22(über die Ecken) Geländefeldern.
-Flughafen in beiden Städten 50%, sofern kein Straßenbonus.
-Boni durch Straßen/Eisenbahnverbindung werden durch Belegen der entsprechenden Verbindung durch nichtallierte Einheiten blockiert.
verschiedene Kontinente
-Malus für identischen Besitzer (-50%)

Besonderheit Nahrungsmittellieferungen

  • Bei Anlieferung der Nahrungsmittel wird die Getreidespeicherbox einmalig um genau 50% der aktuellen Größe aufgefüllt.
  • je Runde transferieren Nahrungsmittelrouten genau 1 Nahrungsmittel von der liefernden Stadt in die belieferte. Die Beendigung einer Nahrungsmittelroute erfolgt durch Leerung der Nahrungsmittelbox in der liefernden Stadt bei anhaltendem Nahrungsmittelproduktionsdefizit. Bestehende Routen werden dann gem. Handbuch bei Stagnation der Stadt aufgelöst.

Es ist möglich eine Stadt beliebiger Größe und beliebiger Nahrungsmittelproduktion durch Nahrungsmittellieferungen jede Runde um 1 wachsen zu lassen. Solange ein Nahrungsmittelproduktionsüberschuß besteht, benötigt man abhängig vom Füllstand der Box 1-2 Nahrungsmittellieferungen bei Defizit 2 Lieferungen pro Zug. Sofern eine Kornkammer in der belieferten Stadt vorhanden ist, verringert sich der Lieferbedarf in der Regel auf 1.