Kollateralschaden (Civ4)

Aus CivWiki
Version vom 29. November 2008, 13:59 Uhr von Writing Bull (Diskussion) (Fehlerkorrekturen)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche


Kollateralschaden bewirkt, dass bei einem Angriff mehrere Einheiten im verteidigenden Einheitenstapel beschädigt werden. Dabei erleidet die verteidigende Einheit keinen Kollateralschaden, sondern nur die Einheiten, die nicht verteidigen.

Der Kollateralschaden erfolgt unabhängig davon, ob der Angriff erfolgreich war oder nicht.

Belagerungswaffen erleiden keinen Kollateralschaden. Mit den Beförderungen Drill 2, Drill 3 und Drill 4 kann der Kollateralschaden gesenkt werden.

Belagerungswaffen verursachen bei jedem Angriff Kollateralschaden. Gepanzerte Einheiten und Marineeinheiten können mit den Beförderungen Sperrfeuer I, Sperrfeuer II und Sperrfeuer III Kollateralschaden verursachen.

Man beachte, dass auch das Maschinengewehr eine Belagerungswaffe ist. Das Maschinengewehr kann allerdings nicht angreifen und somit keinen Kollateralschaden verursachen.