Handelsrouten (Civ2): Unterschied zwischen den Versionen

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Boni für eingerichtete Handelsrouten durch
 
Boni für eingerichtete Handelsrouten durch
* direkte durchgehende [[Straße_(Civ2)|Straßenverbindung]] 50% /bzw  
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* direkte durchgehende [[Eisenbahn_(Civ2)|Eisenbahnverbindung]]100% des Wertes der Handelsroute bis zu einer Entfernung von 22 Geländefeldern.
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* direkte durchgehende [[Eisenbahn_(Civ2)|Eisenbahnverbindung]] 100% des Wertes der Handelsroute bis zu einer Entfernung von 22 Geländefeldern.
 
* [[Flughafen_(Civ2)|Flughafen]] in beiden Städten 50%.
 
* [[Flughafen_(Civ2)|Flughafen]] in beiden Städten 50%.
 
*Boni durch Straßen/Eisenbahnverbindung werden durch Belegen der entsprechenden Verbindung durch nichtallierte Einheiten blockiert.
 
*Boni durch Straßen/Eisenbahnverbindung werden durch Belegen der entsprechenden Verbindung durch nichtallierte Einheiten blockiert.

Version vom 1. Dezember 2006, 11:30 Uhr

Grundlegendes

Handelrouten werden im Ergebnis der Belieferung von Städten mit Handelseinheiten automatisch eingerichtet.

Boni für eingerichtete Handelsrouten durch

  • direkte durchgehende Straßenverbindung 50% bzw.
  • direkte durchgehende Eisenbahnverbindung 100% des Wertes der Handelsroute bis zu einer Entfernung von 22 Geländefeldern.
  • Flughafen in beiden Städten 50%.
  • Boni durch Straßen/Eisenbahnverbindung werden durch Belegen der entsprechenden Verbindung durch nichtallierte Einheiten blockiert.