Handelsrouten (Civ2): Unterschied zwischen den Versionen
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− | * direkte durchgehende [[Eisenbahn_(Civ2)|Eisenbahnverbindung]]100% des Wertes der Handelsroute bis zu einer Entfernung von 22 Geländefeldern. | + | * direkte durchgehende [[Eisenbahn_(Civ2)|Eisenbahnverbindung]] 100% des Wertes der Handelsroute bis zu einer Entfernung von 22 Geländefeldern. |
* [[Flughafen_(Civ2)|Flughafen]] in beiden Städten 50%. | * [[Flughafen_(Civ2)|Flughafen]] in beiden Städten 50%. | ||
*Boni durch Straßen/Eisenbahnverbindung werden durch Belegen der entsprechenden Verbindung durch nichtallierte Einheiten blockiert. | *Boni durch Straßen/Eisenbahnverbindung werden durch Belegen der entsprechenden Verbindung durch nichtallierte Einheiten blockiert. |
Version vom 1. Dezember 2006, 11:30 Uhr
Grundlegendes
Handelrouten werden im Ergebnis der Belieferung von Städten mit Handelseinheiten automatisch eingerichtet.
Boni für eingerichtete Handelsrouten durch
- direkte durchgehende Straßenverbindung 50% bzw.
- direkte durchgehende Eisenbahnverbindung 100% des Wertes der Handelsroute bis zu einer Entfernung von 22 Geländefeldern.
- Flughafen in beiden Städten 50%.
- Boni durch Straßen/Eisenbahnverbindung werden durch Belegen der entsprechenden Verbindung durch nichtallierte Einheiten blockiert.