Verhandlungen (Civ3)

Aus CivWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

In Civilization III kann mit anderen Nationen verhandelt werden. Dabei gibt es zwischen Single- und Multiplayer sowie je nach Art des Multiplayerspiels (Simultan, Rundenbasiert) Unterschiede im Ablauf.

Gehandelt werden kann allgemein mit folgendem, gegebenenfalls abhängig davon, ob bestimmte Technologien vorhanden sind:

  • Diplomatische Vereinbarungen
    • Friedensvertrag (falls gerade Krieg herrscht)
    • Durchreiserecht (gegenseitig)
    • Verteidigungsbündnis (gegenseitig)
    • Handelsembargos gegen dritte Nationen
    • Militärbündnis gegen dritte Nation
  • Kontaktaufnahme mit anderen Zivilisationen
  • Karten
    • Weltkarte
    • Gebietskarte
  • Ressourcen
    • Luxusressourcen
    • Strategische Ressourcen
  • Gold
    • einmalig
    • pro Runde (GPT = gold per turn)
  • Technologien
  • Städte
  • Bautrupps, die sich in der Hauptstadt befinden. Bautrupps außerhalb der Hauptstadt und andere Einheiten können in keinem Fall gehandelt werden.

Meistens fordert die KI vom menschlichen Spieler deutlich höhere Preise für diese Handelswaren, als sie selbst je zahlen würde. Allerdings kauft sie dem Spieler auch wertlose Technologien ab, wie z.B. Musiklehre, nachdem das Weltwunder schon gebaut wurde.

Singleplayer

Eine Verhandlung beginnen kann nur, wer am Zug ist (das gilt sowohl für den Spieler als auch für die KIs).

KIs handeln normalerweise untereinander auch nur dann, wenn sie selbst am Zug sind. Mindestens eine Ausnahme gibt es, wenn nämlich ein Handelsembargo zwischen zwei KIs gegen einen menschlichen Spieler existiert, dessen Mindestlaufzeit abgelaufen ist, es aber aufgrund eines Krieges noch aufrechterhalten bleibt. Wenn der menschliche Spieler den Krieg beendet, kann es passieren, dass man direkt nach Abschluss des Friedensvertrages noch während der Verhandlungen die Mitteilung bekommt, dass das Handelsembargo beendet wurde.

Multiplayer, simultan

(to do)

Multiplayer, rundenbasiert

(to do)